Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen. Gestalten Sie Ihre individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Das Dienstfahrradleasing ist herstellerunabhängig wählbar und kann sowohl als Dienstfahrrad zum Pendeln als auch privat genutzt werden.
Jetzt registrierenDer maximale Kaufpreis für das Dienstrad inkl. Zubehör darf nicht höher als 5.000€ sein.
Fahrrad-Fachhändler
Lease a Bike Händler
Lease a Bike Händler mit Online-Shop
Mit über 6.000 Lease a Bike Händler*innen finden Sie Ihr Traumrad garantiert ganz in Ihrer Nähe. Die von Ihnen gewählte Fahrrad-Fachhandlung führt ebenfalls zukünftige Wartungen oder Reparaturen durch. Bitte beachten Sie, dass die Händler*innen in der ausgewiesenen Kategorie "Fahrrad-Fachhändler" noch nicht bei Lease a Bike registriert sind.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehler
• Einfache Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie
Zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind unsere Diensträder mit einer kostenlosen europaweiten Mobilitätsgarantie abgesichert.
Folgende Leistungen sind enthalten:
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Premium- oder All-inclusive-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Die Basis- und Premium-Pakete enthalten ein jährliches festgelegtes Budget, während das All-inclusive-Paket über ein unbegrenztes Budget verfügt. Hierüber werden Reparaturen, die zur Betriebssicherheit des Fahrrades notwendig sind, abgerechnet. Auch Reifenschäden, da diese kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
Alle Pakete decken eine jährliche Inspektion ab. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Die Inspektion ist ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden 365 Tage lang. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den Fachhändler im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundumschutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über den Lease a Bike Fachhändler, bei dem das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar. Bei den Anfahrtskilometern zur Arbeit kommt nach einem Urteil des BFH nur das Fahrzeug zum Ansatz, das auch tatsächlich genutzt wird. Da beim Dienstfahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der 1 %-Pauschalierung enthalten sind (s.o.), reduziert sich der für das Auto zu versteuernde Betrag, wenn das Dienstfahrrad für den Arbeitsweg genutzt wird. Der Mitarbeiter kann dies in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung mit einfachem Nachweis geltend machen.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Sie können gem. Ihrer GSK-Richtlinie zwei Fahrräder zum Gesamtpreis von 10.000 € leasen. Der maximale Kaufpreis pro Dienstrad inkl. Zubehör darf nicht höher als 5.000 € sein.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Für das erste Dienstrad zahlt GSK einen Zuschuss von 10 €.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades, einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug. Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Gesamtleasingrate Netto) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer- und Abgabenvorteil.
Sie finden auf Ihrer Landingpage gsk.lease-a-bike.de einen Vorteilsrechner, bei dem Sie Ihre individuellen Werte einstellen können (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.). Gleichzeitig können Sie Ihre mögliche Gesamtersparnis im Vergleich zum Privatkauf ermitteln.
Ein Markenschloss ist zwingend mit zu leasen. Außerdem muss das Fahrrad so ausgestattet werden, dass es der StVZO entspricht (z. B. Beleuchtung). Des Weiteren können in das Leasing alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem Dienstrad fest verbunden sind, beispielsweise Schutzblech, Gepäckträger oder Ständer. Auch Anhänger und Kindersitze können ggf. als Zubehör ausgewählt werden. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundigen Sie sich gern über den Customer Service von Lease a Bike oder fragen Sie direkt Ihren Fahrradhändler.
Damit der Arbeitnehmer sein persönliches Dienstrad steuerbegünstigt nutzen kann, muss der Arbeitgeber Vertragspartner und somit der Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber schließt dann intern mit seinem Mitarbeiter eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags ab. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Dienstrad-Nutzung und vereinbaren u. a. die monatliche Gehaltsumwandlung. Der Überlassungsvertrag (Zusatz zum Arbeitsvertrag) wird im Lease a Bike Portal hinterlegt und automatisch im Verlauf des digitalen Genehmigungsprozesses mit Ihnen abgeschlossen.
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lässt Lease a Bike das Fahrrad bequem bei Ihnen abholen.
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt eine schriftliche Meldung von Ihrer Personalabteilung an Lease a Bike.
Lease a Bike erstellt Ihnen dann ein Ablöseangebot für den Kauf des Dienstrads. Optional steht Ihnen zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE zur Verfügung.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber den laufenden Leasingvertrag übernimmt.
Sollte ein Übernahme des Fahrrades nicht zum Tragen kommen, stimmt sich Lease a Bike zunächst mit Ihrer Personalabteilung ab. Die Koordination hinsichtlich Rückgabe/Abholung des Fahrrades erfolgt zwischen Lease a Bike und Ihnen.
Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt.
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.
Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstfahrrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt.
Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:
Straßenfahrgebot, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Wird ein S-Pedelec als Dienstfahrrad überlassen, muss der einfache Weg zur ersten Arbeitsstätte (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden.
Deshalb sind S-Pedelecs vom Leasing ausgeschlossen.
Wenn Sie den Internet Explorer nutzen, wie die meisten Kollegen in der Zentrale, können Sie sich nicht registrieren. Die Registrierung kann nur mit den Browsern Mozilla Firefox und Google Chrome erfolgen.
Wir helfen gern:
Kontakt Kundenservice
(+49) 4471-967 3333
Kontakt Schadenmanagement
(+49) 4471-967 3337
Servicezeiten:
Montag bis Freitag (werktags) 8:00 bis 18:00 Uhr